Der Weg zur Logopädie
Überweisung / Verordnungsschein
Logopädinnen_ Logopäden arbeiten auf Basis einer ärztlichen Verordnung. Die logopädische Leistung wird vom Facharzt_ Fachärztin (HNO Arzt_Ärztin, Kinderarzt_ Kinderärztin, Kieferorthopäde_ Kieferorthopädin, Zahnarzt_ Zahnärztin, Neurologe_ Neurologin) oder vom Hausarzt verordnet und muss zum ersten Termin mitgebracht werden. Der Wortlaut auf der Überweisung muss „logopädische Therapie“ beinhalten.
Terminvereinbarung
Ich freue mich über Ihren Anruf zur persönlichen Terminvereinbarung und zur Klärung von Fragen. Gerne können sie auch das Kontaktformular nutzen oder Sie schreiben mir eine E-Mail.
Tel.: +43670/2088988
Ersttermin
Beim Ersttermin findet sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern eine umfassende Abklärung und Diagnostik statt. Im Anschluss werden die Ergebnisse besprochen und das weitere Vorgehen geklärt sowie die Therapieziele vereinbart.
Bewilligung des Verordnungsscheins
Die Bewilligung der Verordnung ist Voraussetzung für den Beginn einer Therapie. Ich übernehme die Bewilligung bei Ihrem Sozialversicherungsträger gerne für Sie.
Logopädische Therapie
Die Therapie umfasst Diagnostik, Planung, Dokumentation, Beratung und Therapiedurchführung. Die Therapie findet meist im Einzelsetting statt. Die Dauer kann je nach Störungsbild 30,45 oder 60 Minuten betragen.
Um stets nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand arbeiten zu können, nehme ich regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.
Für eine erfolgreiche Therapie, ist Ihre Mitarbeit ein wichtiger Bestandteil. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Übungen oder Empfehlungen zu Hause weiterzuführen und umzusetzen.
Kosten und Absagemodus
Abklärung: € 105,00
60 Minuten Therapie: € 95,00
45 Minuten Therapie: € 71,25
30 Minuten Therapie: € 47,50
Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, so kann dieser bis spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn verschoben oder abgesagt werden. Versäumte oder zu spät abgesagte Termine (unter 24 Stunden vor Beginn der Einheit) müssen privat in Rechnung gestellt werden und werden somit nicht von den Krankenkassen refundiert.
Kostenrückerstattung
Als Wahltherapeutin stelle ich Ihnen eine Honorarnote, die Sie direkt begleichen. Ihr Sozialversicherungsträger wird Ihnen dann einen Teil der Kosten refundieren (je nach Krankenkasse ca. 40-70%). Bei bestehenden Zusatzversicherungen kann der Restbetrag im Anschluss dort eingereicht werden.
Die genauen Refundierungssätze können bei der jeweiligen Versicherung erfragt werden.